Wie kann ich meinen Strom selbst nutzen (§ 33 Abs. 2 des EEG 2009)?

Für Strom aus einer Photovoltaikanlage kann seit Inkrafttreten des EEG 2009 auch bei direktem Selbstverbrauch eine Vergütung nach dem EEG beansprucht werden. Voraussetzungen sind:

    * die Anlage wurde im Jahr 2009 oder später in Betrieb genommen
    * die Anlage befindet sich an oder auf einem Gebäude
    * die Anlage verfügt über einen Netzanschluss

Der Anlagenbetreiber erhält in diesen Fällen eine Vergütung für den direkt genutzten Strom. Dieser Vergütungssatz aus dem EEG 2009 unterliegt der Degression. Die Vergütung gilt für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde aus der Photovoltaikanlage. Als Eigenverbrauch wird nur der Teil des Stroms aus der Anlage gezählt und vergütet, der das Haus tatsächlich nicht verlässt: Es kommt auf die Gleichzeitigkeit der Stromerzeugung und des Stromverbrauchs an. Dies muss durch eine Messung nachgewiesen werden. Diese Regelung gilt auch nach einer Gesetzesänderung für die bereits in Betrieb genommenen Anlagen fort. Die Neuregelung betrifft hingegen nur Anlagen, die nach dem 30. Juni 2010 in Betrieb genommen werden.