Einspeisevergütung nach dem EEG

Als Betreiber einer netzgekoppelten Anlage bekommen Sie für Ihren eingespeisten Solarstrom eine lukrative Einspeisevergütung von Ihrem Netzbetreiber. Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Je nach dem Jahr der Inbetriebnahme Ihrer Anlage erhalten Sie eine entsprechende Mindestvergütung, welche für 20 Jahre + Installationsjahr garantiert ist.

Das bedeutet: Die Einspeisevergütung des Inbetriebnahmejahres bleibt für 20 Jahre gleich für Sie. Für eine in 2012 in Betrieb genommene Anlage erhalten Sie z. B. bis 2033 eine gleichbleibende Vergütung.

Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich aber nicht nur nach dem Jahr der Inbetriebnahme, sondern auch nach dem Anlagentyp, und ist degressiv geregelt. Sie sinkt pro Jahr um einen bestimmten Prozentsatz.
 

Vergütungssätze für die Netzeinspeisung 2012

Anlagentyp

ab 01.01.2012

     Dach bis 30 kW     Dach bis 100 kW     Dach ab 100 kW     Dach ab 1000 kW

               24,43                         23,26                          21,98                           18,33

Vergütungssätze für den Eigenverbrauch 2012

Inbetriebnahme

ab 1.01.2012

bis 30 kW/bis 30%   bis 30 kW/ab 30%   bis 100 kW/bis 30%   bis 100 kW/ab 30%

              8,05                           12,43                           6,85                            11,23

Erklärung zum Eigenverbrauch

Die Tabellen und Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind als Orientierungshilfe gedacht. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sowie die jeweils gültige Rechtsprechung