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Einspeisevergütung nach dem EEG
Als Betreiber einer netzgekoppelten Anlage bekommen Sie für Ihren eingespeisten Solarstrom eine lukrative Einspeisevergütung von Ihrem Netzbetreiber. Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Je nach dem Jahr der Inbetriebnahme Ihrer Anlage erhalten Sie eine entsprechende Mindestvergütung, welche für 20 Jahre + Installationsjahr garantiert ist.
Das bedeutet: Die Einspeisevergütung des Inbetriebnahmejahres bleibt für 20 Jahre gleich für Sie. Für eine in 2012 in Betrieb genommene Anlage erhalten Sie z. B. bis 2033 eine gleichbleibende Vergütung.
Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich aber nicht nur nach dem Jahr der Inbetriebnahme, sondern auch nach dem Anlagentyp, und ist degressiv geregelt. Sie sinkt pro Jahr um einen bestimmten Prozentsatz.
Vergütungssätze für die Netzeinspeisung 2012
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Anlagentyp
ab 01.01.2012
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Dach bis 30 kW Dach bis 100 kW Dach ab 100 kW Dach ab 1000 kW
24,43 23,26 21,98 18,33
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Vergütungssätze für den Eigenverbrauch 2012
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Inbetriebnahme
ab 1.01.2012
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bis 30 kW/bis 30% bis 30 kW/ab 30% bis 100 kW/bis 30% bis 100 kW/ab 30%
8,05 12,43 6,85 11,23
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